Pflegereform 2021: Mehr Kompetenzen für Pflegende

Pflegereform 2021: Mehr Kompetenzen für Pflegende

Das „Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz“, kurz GVWG, soll für Pflegende höhere Löhne, mehr Kolleg*innen und mehr Kompetenzen bringen.

Der Bund hat am 11. Juni eine Pflegereform beschlossen. Die Ziele: Der Pflegeberuf soll attraktiver und pflegebedürftige Menschen sollen finanziell entlastet werden. Unter dem sperrigen Titel „Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz“, kurz GVWG, sieht das Gesetz zahlreiche Regelungen vor, mit denen Pflegende höhere Löhne, mehr Kolleg*innen und mehr Kompetenzen erhalten sollen.

Wichtige Änderungen im Überblick

  • Pflegeeinrichtungen sollen ab dem 1. September 2022 nur noch Geld aus der Pflegeversicherung erhalten, wenn sie nach Tarif bezahlen – oder zumindest in Höhe einer tariflichen Bezahlung.
  • In Pflegeheimen wird ab dem 1. Juli 2023 ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel gelten.
  • Pflegefachpersonen sollen mehr Kompetenzen erhalten, zum Beispiel bei der Auswahl von Hilfs- und Pflegehilfsmitteln. Auch dürfen sie künftig eigenständige Entscheidungen in der häuslichen Krankenpflege treffen.
  • Die Pflegepersonalquotienten in den Krankenhäusern werden künftig auf der Internetseite des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht.
  • Im Heim lebende Menschen sollen einen finanziellen Zuschlag zu den Eigenanteilen erhalten. Dieser Zuschlag steigt mit Dauer der Pflegebedürftigkeit an.
  • Um die Reform zu finanzieren, ist ab 2022 ein Bundeszuschuss in Höhe von 1 Mrd. Euro pro Jahr geplant. Der Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose steigt um 0,1 Prozent.

Für den Pflegeberuf ergeben sich Chancen

In der Fachszene wird das neue Gesetz vielfach kritisch gesehen. Auch Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), bewertet die Reform als „Stückwerk einer Politik, die sich nicht auf das Gesamte konzentriert, sondern versucht, einzelne Baustellen in Minischritten zu schließen“. Die Reform sei zwar besser als nichts, aber viele Probleme blieben. Dennoch betont er, dass an einigen entscheidenden Stellen „wichtige Markierungen für eine künftig bessere pflegerische Versorgung gesetzt“ wurden.

Vor allem in der geplanten Kompetenzerweiterung der Pflegefachpersonen sieht Wagner die Chance, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten. Im neuen 64d SGB V wurde „endlich die Verpflichtung zur Durchführung von Modellvorhaben in jedem Bundesland zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten aufgenommen und dies auch mit Zeiten hinterlegt“, sagt er. Spätestens zum 1. Januar 2023 sollen die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen mit den Modellvorhaben starten.

Der Deutsche Pflegerat ruft nun alle Beteiligten auf, die Fristen nicht auszureizen, sondern sich „im Zusammenspiel der Professionen“ sofort auf den Weg zu machen. „Die pflegerische Versorgung braucht interprofessionelle Zusammenarbeit. Alte Gewohnheiten und Berufsdünkel haben ausgedient“, hebt Wagner hervor. „Die Pflegefachpersonen sind keine Gegner. Sie sind gut ausgebildet und seit langem zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde bereit.“

 

Mehr Informationen gibt es direkt auf der Website des BMG:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz.html