Fördermittel für Forschungs- und Pflegeforschungsprojekte
Es sind nicht immer nur die großen Projekte, die zählen. Die B. Braun-Stiftung fördert bewusst junge Wissenschaftler*innen mit kleineren, erfolgsversprechenden Forschungsvorhaben - im Besonderen auf dem Gebiet der Medizintechnik. Denn gerade am Anfang der Karriere ist die finanzielle Unterstützung wichtig.
Über die reguläre Förderung von Forschungsprojekten hinaus schreibt die B. Braun-Stiftung in 2024 Forschungsprojekte zum Thema "Ideen und Innovationen zur Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung – digital und patientenorientiert" aus. Ziel ist es, drei bis vier Forschungsprojekte mit jeweils 30.000 - 50.000 Euro zu fördern, die neue Ansätze in der Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung darstellen und wissenschaftlich prüfen. Die neuen Ansätze sollten Digitalisierung und Patientenorientierung gleichermaßen in den Fokus ihrer Überlegungen stellen, mit dem Ziel die Versorgungsqualität und -effizienz zu erhöhen. Dabei gilt es, in den jeweiligen Institutionen nachhaltige Strukturen zu etablieren, die auf Dauer Bestandteil der Krankenhauskultur bleiben sollen. Dafür müssen die Projekte interdisziplinär und interprofessionell verankert sein. Entsprechend räumen wir Forschungsvorhaben, die mehrere Berufsgruppen aus Pflege, Medizin, Pharmazie und Verwaltung einschließen, vorrangig Chancen ein.
Der Einreichungszeitraum für alle Anträge beginnt am 01. März und endet am 30. April.
Detaillierte Informationen zum Ausschreibungsschwerpunkt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden und führen zur Ablehnung. Bitte beachten Sie, dass wir Anträge auf Förderungen ausschließlich über unser Online-System entgegennehmen.
Vergaberichtlinien
Fördervoraussetzungen
Gefördert werden experimentelle Forschungsprojekte mit direktem klinischen Bezug zu Humanmedizin und Medizintechnik.
Zielgruppe der Forschungsförderung sind wissenschaftliche, klinisch orientierte Nachwuchswissenschaftler*innen (mind. abgeschlossenes Hauptstudium), denen es durch die B. Braun-Stiftung möglich wird, erste eigenständige Schritte zu gehen oder bereits angefangene Projekte abzuschließen. Die B. Braun-Stiftung fördert klinisch Forschende, die aufgrund der Anforderungen durch klinische Tätigkeit, Forschung und Lehre besonders beansprucht werden. Dieser Forschertyp ist aus Sicht der Stiftung besonders geeignet, relevante Fragen zu erkennen, Schnittstellen zu besetzen und die Beantwortung voranzutreiben.
Naturwissenschaftlich medizinische Grundlagenforschung wird in der Regel nicht gefördert.
Fördermöglichkeiten
Es kann eine Forschungsbeihilfe beantragt werden für
- laufende Sachmittel (Verbrauchsmaterialien, Reisekosten, sonstige Sachmittel)
in Einzelfällen auch für:
- wissenschaftliches und sonstiges Personal
- einmalige Sachmittel (Geräte und Apparate, Literatur, sonstige einmalige Anschaffungen)
Diese Beihilfen werden in Form einer einmaligen Geldzuwendung, deren Höhe auf max. 30.000,00 Euro für ein einzelnes Projekt begrenzt ist (max. 50.000,00 Euro für das Schwerpunktthema), zur Verfügung gestellt. Bei Beantragung von Fördermitteln für Geräte und Apparaturen, die in Verbindung mit einem Forschungsprojekt stehen, ist die Vorlage eines Angebotes erforderlich.
Antragstellung
Ihre Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
- kurze, möglichst aussagefähige Zusammenfassung des Projektes
- ausführliche Projektbeschreibung
- eigene Vorarbeiten zum Thema (evtl. Publikationsliste)
- detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan (Gliederung nach Personalmitteln, laufende Sachmittel, einmalige Sachmittel)
- Referenzen zweier Persönlichkeiten, die den Antrag befürworten, wovon eine außerhalb Ihres Hauses tätig sein sollte (schriftliche Stellungnahme)
- Kostenvoranschlag des Gerätes bzw. der Apparatur (nicht älter als sechs Wochen)
- Lebenslauf
Begutachtung
Alle Anträge werden in einem geblindeten Peer-Review Verfahren von neutralen Fachgutachter*innen geprüft. Die Gutachter*innen richten sich bei der Bewertung nach den von der B. Braun-Stiftung erarbeiteten Kriterien:
Originalität für das jeweilige Fach muss gegeben sein. Hierfür kann bei ersten Projekten auch die Expertise der Arbeitsgruppe stehen, so dass deutlich wird, dass das notwendige Wissen im Umfeld der Antragstellenden verfügbar ist. Diese Expertise muss in dem Antrag deutlich werden. Entsprechend sind Hintergrund, Hypothese, Arbeitsplan, Kostenplan, Votum der Ethik- bzw. Tierschutzkommission klar darzulegen. Eine Darstellung der relevanten Arbeiten in dem jeweiligen Gebiet ist ebenso notwendig wie eine klare Darstellung der bisherigen Arbeiten der Antragstellenden oder deren Arbeitsgruppe.
Die B. Braun-Stiftung fördert klinische Forschung bzw. Forschung mit eindeutigem klinischen Bezug.
Ein deutlicher Projektbezug der Forschung sollte erkennbar sein. Daher werden in der Regel v. a. Verbrauchsmittel, aber auch kleinere Personal- oder Investitionskosten anfallen. Folglich sind Projekte bei denen es nur um Investitionsgüter oder Personaleinstellung geht nicht im Fokus der Förderung.
Sorgfalt in der Antragerstellung und Kostenplanung sind Voraussetzungen für eine Bewilligung des Antrages, der in begründeten Ausnahmefällen auch in englischer Sprache verfasst werden kann.
Entsprechend dem bereits Dargelegten sieht die B. Braun-Stiftung nicht als Zielrichtung, Vorhaben zu fördern, die deutlich grundlagenorientiert sind, der Fortführung einer etablierten Institutsrichtung dienen oder lediglich Teil eines umfangreichen Gesamtprojektes sind, und bei der ein Antrag also z. B. auf eine Gerätebeschaffung oder eine zusätzliche Bereitstellung von Personal abzielt. Auch ist es nicht das Ziel, bereits hochgradig etablierte Forscher*innen zu fördern, da diesen der Weg in die Förderung durch DFG oder ERC offen steht.
Mit der Entscheidung über einen Antrag ist frühestens im September des Jahres der Einreichung (Stichtag 30.04.) zu rechnen.
Förderungen
Eine Entscheidung über den Antrag wird voraussichtlich bis Ende September jeden Jahres erteilt.
Nach Angabe eines Drittmittelkontos erfolgt die Auszahlung der Finanzmittel als Einmalzahlung zu Beginn des Forschungsvorhabens.
Umgehend nach Erhalt des Förderbetrages wird eine Zuwendungsbestätigung (im Original per Post) bzw. die Bestätigung über den Zahlungseingang erwartet.
Ausgewählte Projekte werden von den Projektverantwortlichen den Gremien der B. Braun-Stiftung im Rahmen der Kuratoriumssitzung im Folgejahr vorgestellt.
Bei Forschungsprojekten ist ein Abschlussbericht spätestens sechs Wochen nach Ende des Projektes online bei der B. Braun-Stiftung einzureichen. Dieser Bericht soll nach folgenden Gesichtspunkten gegliedert sein:
- Struktur- und Zielsetzung der Forschungsarbeit
- Ergebnisdarstellung
- Kommentierung und Perspektive
- Ggf. Publikationsliste der Veröffentlichung aus der Forschungsstudie
- Übersicht der Mittelverwendung (detaillierte Kostenaufstellung)
Alternativ kann ein vorhandener Abschlussbericht oder eine Publikation zusammen mit der Übersicht der Mittelverwendung eingereicht werden.
Zusammen mit dem Abschlussbericht wird ein Abstract eingereicht, das die Ergebnisse in max. 300 Wörtern zusammenfasst. Dieses Abstract wird im Anschluss der Förderung auf der Webseite der B. Braun-Stiftung veröffentlicht. Insgesamt veröffentlicht die B. Braun-Stiftung folgende Daten auf der ihrer Webseite:
- Titel des Projektes
- Abstract
- Name Projektverantwortliche*r
- Kontaktdaten des Projektverantwortlichen (E-Mail)
Die B. Braun-Stiftung ist berechtigt, die Fördergelder zurückzufordern, wenn wissentlich falsche Angaben nachgewiesen werden bzw. finanzielle Änderungen nicht mitgeteilt werden. Wenn kein Abschlussbericht/Abschlusszertifikat eingereicht wird, kann dies ebenfalls die Rückforderung der Fördergelder nach sich ziehen.