Vergaberichtlinien
Förderung von Fortbildungsveranstaltungen (Symposien, Kolloquien, Seminare)
Förderschwerpunkt Unterstützung (ganz oder teilweise) der Veranstaltung von Symposien, Kolloquien und Seminaren, die der Förderung der Humanmedizin, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Krankenhauspharmazie und der Medizintechnik dienen.
Fördermöglichkeiten Unterstützt werden können
- Fortbildungsveranstaltungen der B. Braun-Stiftung als Veranstalterin
- Fortbildungsveranstaltungen mit Unterstützung der B. Braun-Stiftung
Fördervoraussetzungen Bei der Planung einer Fortbildungsveranstaltung muss immer davon ausgegangen werden, dass der Stiftungsschwerpunkt die Fort- und Weiterbildung ist. Demzufolge dürfen die Mittel nur zweckgebunden und nicht für repräsentative Verpflichtungen verwendet werden.
Die B. Braun-Stiftung ist im Programm der Veranstaltung zu erwähnen:
„Die Durchführung der Veranstaltung wird durch eine Zuwendung der B. Braun-Stiftung ermöglicht“.
Fehlt dieser Hinweis, kann die bereits erteilte Zusage zurückgezogen werden. Die Programmfolge muss einen überwiegend fachlichen Bezug haben.
Abrechnung Die Rechnungsbelege sind vor Weiterleitung an die Stiftung vom Leiter der Veranstaltung abzuzeichnen. Beteiligt sich die Stiftung durch Teilfinanzierung, so ist die Mittelverwendung zu belegen.
Die finanziellen Zuwendungen können für
Referentenhonorare, Übernachtung, Reisekosten, Bewirtung der Teilnehmer im allgemein üblichen Rahmen und Referenten, Programmdruck- und Versand sowie Raummiete verwendet werden.
Antragstellung Die Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen, d. h. mindestens drei Monate vor der Veranstaltung und folgende Angaben enthalten:
- klare, aussagefähige Bezeichnung des Themas (Programm in doppelter Ausführung
beifügen)
- ausführliche Darstellung (Begründung, Anlass, Zielsetzung)
- Ort, Datum und Dauer der Veranstaltung
- Kostenaufstellung
- Teilnehmer (Zielgruppe)
Die Anträge sind schriftlich an die |