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Einzelstipendien für Mediziner, Krankenhausapotheker und Krankenhausverwaltungsleiter  

Vergaberichtlinien

Einzelstipendien für Mediziner, Krankenhausapotheker
und Krankenhausverwaltungsleiter

Förderkreis und Voraussetzungen
Die Antragsteller müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können und über mehrjährige praktische bzw. wissenschaftliche Tätigkeit nach dem Examen verfügen. Eine Fort- und Weiterbildung kann demzufolge nur auf einen der o.g. Berufe angerechnet werden.
Mediziner, die eine Weiterbildungsmaßnahme in einer Klinik innerhalb der BRD anstreben, erhalten eine Unterstützung für einen eng begrenzten Zeitraum (in der Regel drei Monate). Für
Forschungsaufenthalte im Ausland können ebenfalls nur für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel sechs Monate) Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
Stipendien für Promotionsarbeiten sowie für Facharztausbildungen können aufgrund der Vielzahl der Antragstellungen und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel nicht vergeben
werden. Die Teilnahme an Tagungen und Kongressen, soweit sie nicht in direktem Zusammenhang mit einer Fortbildungsmaßnahme steht, wird nicht unterstützt.

Antragstellung
Der Antrag sollte spätestens zwölf Wochen vor Beginn der Fort- und Weiterbildungsmaßnahme bzw. des Auslandaufenthaltes gestellt werden.

Folgende Bewerbungsunterlagen sind – neben dem spezifischen Fragebogen der B. Braun- Stiftung – einzureichen:

Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisabschriften, Abschriften der Approbationsurkunde, Facharztnachweise etc., letzte Gehaltsabrechnung, Publikationsliste, Fortbildungs- bzw. Forschungsprogramm, detaillierte Kostenaufstellung, Einladungsschreiben der Institution, bei der die Fortbildung bzw. Forschungsarbeit durchgeführt werden soll, Gutachten zweier
Persönlichkeiten, die den Antrag befürworten.

Die Bewerbungsunterlagen sind in dreifacher Ausführung einzureichen. Zu spät eingereichte oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden und führen zur Ablehnung.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen im Falle einer Ablehnung die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurücksenden. Die Unterlagen werden gemäß Datenschutzgesetz vernichtet.

Alle Anträge werden von neutralen Gutachtern, die Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung sind, geprüft. Die Gutachter richten sich bei Ihrer Bewerbung nach den vom Kuratorium erarbeiteten
Kriterien. Diesen Kriterien liegen die in der Stiftungsverfassung definierten Zielvorgaben zugrunde. Die Bearbeitungsdauer beträgt drei Monate, kann sich jedoch, je nach Anzahl der Bewerbungseingänge, noch verzögern.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an die

Kontakt

B. Braun-Stiftung
z. Hd. Frau Vitt
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Tel.: (05661) 71 16 47
Fax: (05661) 75 16 47

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Sachbearbeiterin der Geschäftsführung unter vorgenannter Telefonnummer zur Verfügung.

Antragsunterlagen
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