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Fort- und Weiterbildung für Pflegende - Studiengänge  

Vergaberichtlinien

Fort- und Weiterbildung für Pflegende - Studiengänge

Vergabe von Einzelstipendien für die Studiengänge Pflegepädagogik, Pflegemanagement und Pflegewissenschaften Nachstehend aufgeführte Kriterien sind für die Bewilligung eines Stipendiums zu erfüllen:

  • Antragstellung unmittelbar nach der Immatrikulation
  • abgeschlossene Ausbildung in der Krankenpflege mit der Examensnote „gut“
  • dreijährige Berufstätigkeit nach dem Examen
  • Tätigkeit in einem Pflegeberuf zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Die Erreichung des 30. Lebensjahres
  • Absage durch BAfÖG-Förderung
  • berufsbezogene Fortbildungen zwischen Examen und Stipendienantrag
  • Nachweis einer Mentorenausbildung bzw. Praxisanleitertätigkeit(für den Studiengang „Pflegepädagogik“)
  • Nachweis einer Stationsleitertätigkeit//Schichtleitungstätigkeit im stationären oder ambulanten Bereich
    (für den Studiengang „Pflegemanagement)
  • Von allen Stipendiaten ist mindestens der Nachweis berufsbezogener Fortbildungen zwischen
    Examen und Stipendienantrag vorzulegen.
  • Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Zeugnisabschriften
  • detaillierte Kostenaufstellung
  • detailliertes Programm des Studienganges
  • letzte Gehaltsabrechnung
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über eine Weiterführung oder Streichung der monatlichen Bezüge für die Dauer des Studiums
  • Immatrikulation und Stundentafel des Studienganges
  • Nachweis berufsbezogener Fortbildungen zwischen Examen und Stipendienantrag
    sind - neben den Antragsunterlagen der B. Braun-Stiftung - in dreifacher Ausführung einzureichen.

Zu spät eingereichte oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden und führen zur Ablehnung.

  • Die Bereitschaft, für das angestrebte Studium auch eigene finanzielle Leistungen zu erbringen, wird vorausgesetzt, da das Einzelstipendium als Zuschuss zu den Kosten des Lebensunterhaltes dient und somit nur einen geringen Anteil - gemessen an den Gesamtkosten des Studiums - darstellt. Können keine Eigenmittel bereitgestellt werden, ist dies zu begründen. Fehlt eine Begründung, so führt dieses zur Ablehnung des Antrages. Angegebene Eigenleistungen tragen nicht zur Schmälerung eines Stipendiums bei !

    Eventuelle Beihilfen sonstiger Kostenträger werden auf die Höhe des Stipendiums angerechnet. Die Angabe des Unterstützungsbetrages ist deshalb erforderlich. Die Benachrichtigung des Antragstellers, ob und in welcher Höhe sein Studium durch die Stiftung gefördert wird, erfolgt erst
    dann, wenn der Bescheid möglicher anderer Kostenträger vorliegt (Aufstellung der finanziellen Leistungen). Ablehnungsbescheide anderer Kostenträger oder eine kurze Erklärung, aus welchen Gründen keine Antragstellung erfolgte, sind den Unterlagen beizufügen. Wird der Bescheid bis spätestens sechs Wochen nach Erhalt nicht eingereicht, kann der Stipendienantrag nicht weiterbearbeitet werden.

Bewilligung des Stipendienantrages
Die Auszahlung des Stipendienbetrages wird in zwei Abschnitten wie folgt vorgenommen:

  • zu Beginn des Grundstudiums, nach Vorlage der Studienbescheinigung
  • nach Zusendung des Diploms sowie der Diplomarbeit.

Unmittelbar nach Eingang der Stipendienbeträge bitten wir um eine schriftliche Empfangsbestätigung. Erfolgt diese Bestätigung nicht innerhalb von sechs Wochen, erlischt der Anspruch auf die
Restzahlung.

Wir weisen darauf hin, dass die B. Braun-Stiftung berechtigt ist, die Stipendienzahlungen einzustellen oder zurückzufordern, wenn wissentlich falsche Angaben nachgewiesen werden bzw. finanzielle Änderungen nicht an uns weitergeleitet wurden sowie im Falle der Nichteinhaltung des Abgabetermins für Erfahrungsbericht bzw. Diplom und Diplomarbeit.

Berichterstattung
Ein Jahr nach Beginn des Studiums ist ein Erfahrungsbericht einzureichen. Dieser Bericht dient als Nachweis und muss von der Leitung der Fachhochschule/Universität gegengezeichnet und nach
folgenden Gesichtspunkten gegliedert sein:

  • Struktur- und Zielsetzung des Studiums
  • Verhältnis zwischen Theorie- und Praxisphasen
  • inhaltliche Schwerpunkte
  • persönliche Stellungnahme.

Die Ausführungen dürfen sich nicht in einer reinen Wiedergabe oder Aufzählung von Zielen und Inhalten aus dem Lehrplan erschöpfen. Ihre persönliche Stellungnahme ist unabdingbar und sollte sachlich verfasst sein.

Nach Beendigung des Studiums benötigen wir eine Kopie des Diploms sowie der Diplomarbeit.

Der Erfahrungsbericht sollte spätestens sechs Wochen nach Ablauf des ersten Weiterbildungsjahres bei der B. Braun-Stiftung eingegangen sein. Diplom und Diplomarbeit benötigen wir unmittelbar nach Erhalt.

Information, Beratung, Antragstellung
Bitte wenden Sie sich schriftlich oder telefonisch an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Vitt.

Kontakt

B. BRAUN-STIFTUNG
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Tel.: (0 56 61) 71 16 47
Fax: (0 56 61) 75 16 47

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen - bei nicht positiver Bewertung Ihres Stipendienantrages - Ihre Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurücksenden können. Die Unterlagen werden, unter Einhaltung des Datenschutzes, vernichtet.

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