Unterstützung (ganz oder teilweise) der Veranstaltung von Symposien, Kolloquien und Seminaren, die der Förderung der Humanmedizin, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Krankenhauspharmazie und der Medizintechnik dienen.
Unterstützt werden können
- Fortbildungsveranstaltungen der B. Braun-Stiftung als Veranstalterin
- Fortbildungsveranstaltungen mit Unterstützung der B. Braun-Stiftung
Bei der Planung einer Fortbildungsveranstaltung muss immer davon ausgegangen werden, dass der Stiftungsschwerpunkt die Fort- und Weiterbildung ist. Demzufolge dürfen die Mittel nur zweckgebunden und nicht für repräsentative Verpflichtungen verwendet werden.
Die B. Braun-Stiftung ist wie folgt im Programm der Veranstaltung zu erwähnen:
„Die Durchführung der Veranstaltung wird durch eine Zuwendung der B. Braun-Stiftung ermöglicht“.
Fehlt dieser Hinweis, kann die bereits erteilte Zusage zurückgezogen werden. Die Programmfolge muss einen überwiegend fachlichen Bezug haben.
Die Rechnungsbelege sind vor Weiterleitung an die Stiftung vom Leiter der Veranstaltung abzuzeichnen. Beteiligt sich die Stiftung durch Teilfinanzierung, so ist die Mittelverwendung zu belegen.
Die finanziellen Zuwendungen können für
- Referentenhonorare
- Übernachtung
- Reisekosten
- Bewirtung der Teilnehmer im allgemein üblichen Rahmen und Referenten
- Programmdruck- und Versand
- sowie Raummiete
verwendet werden.
Die Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen, d. h. mindestens drei Monate vor der Veranstaltung und folgende Angaben enthalten:
- klare, aussagekräftige Bezeichnung des Themas
(Programm in doppelter Ausführung beifügen)
- ausführliche Darstellung (Begründung, Anlass, Zielsetzung)
- Ort, Datum und Dauer der Veranstaltung
- Kostenaufstellung
- Teilnehmer (Zielgruppe)
Bitte wenden Sie sich schriftlich oder telefonisch an das Sekretariat der Geschäftsführung.
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KONTAKT
B. Braun Stiftung
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Tel.: (0 56 61) 71 16 47
Fax: (0 56 61) 75 16 47
E-Mail: info@bbraun-stiftung.de
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Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen - bei nicht positiver Bewertung Ihres Stipendienantrages - Ihre Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurücksenden können. Die Unterlagen werden, unter Einhaltung des Datenschutzes, vernichtet.