Gefördert werden experimentelle Forschungsprojekte mit direktem klinischen Bezug zu Humanmedizin und Medizintechnik. Naturwissenschaftlich medizinische Grundlagenforschung wird in der Regel nicht gefördert.
Es kann eine Forschungsbeihilfe für
- wissenschaftliches- und sonstiges Personal
- laufende Sachmittel (Verbrauchsmaterialien, Reisekosten, sonstige Sachmittel)
- einmalige Sachmittel (Geräte und Apparate, Literatur, sonstige einmalige Anschaffungen)
beantragt werden.
Diese Beihilfen werden in Form einer einmaligen Geldzuwendung, deren Höhe auf max. 30.000,00 Euro für ein einzelnes Projekt begrenzt ist, zur Verfügung gestellt. Bei Beantragung von Fördermitteln für Geräte und Apparaturen, die in Verbindung mit einem Forschungsprojekt stehen, ist die Vorlage eines Angebotes erforderlich.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in dreifacher Ausführung – neben dem spezifischen Fragebogen der B. Braun-Stiftung – einzureichen:
- kurze, möglichst aussagefähige Zusammenfassung des Projektes
- ausführliche Projektbeschreibung
- eigene Vorarbeiten zum Thema (evtl. Publikationsliste)
- detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan (Gliederung nach Personalmitteln, laufende Sachmittel, einmalige Sachmittel)
- Gutachten zweier Persönlichkeiten, die das Projekt befürworten
- Kostenvoranschlag des Gerätes bzw. der Apparatur (nicht älter als sechs Wochen)
Stichtag für die Bewerbungen sind der 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres.
Alle Anträge werden von neutralen Fachgutachtern, die Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung sind, geprüft. Die Gutachter richten sich bei der Bewertung nach den von diesem Kuratorium erarbeiteten Kriterien.
Mit einer Entscheidung über den Antrag ist erst Ende September oder Ende März zu rechnen.
Bitte wenden Sie sich schriftlich oder telefonisch an das Sekretariat der Geschäftsführung.
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KONTAKT
B. Braun Stiftung
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Tel.: (0 56 61) 71 16 47
Fax.: (0 56 61) 75 16 47
E-Mail: info@bbraun-stiftung.de
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Wir bitten um Verständnis, dass wir im Falle einer Ablehnung die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurücksenden. Die Unterlagen werden gemäß Datenschutzgesetz vernichtet.